Neue Parkregelung

 FWG Sommerach sieht Bedarf für neue Parkregelung:


Für teures Geld (wer Zuschüsse braucht - muss auch teuer bauen) wurde im letzten Jahr ein neuer Parkplatz mit behindertengerechter Toilette errichtet. War auch nötig!

In diesem Zusammenhang und mit deutlich spürbarer Unzufriedenheit der Altort-Anwohner sahen sich die Freien Wähler in der Pflicht, eine neue Parkregelung zu erstellen, die den neuen Parkplatz den Besuchern und Gästen überlässt und den Anwohnern des Altortes mehr Freiraum für ihre Fahrzeuge im Ort selbst bieten soll.

Dazu wurde ein schriftlicher Antrag an die Gemeinde Sommerach zur weiteren Diskussion im Gemeinderat übermittelt.

Nach anfänglicher "Nichtbeachtung" fand sich dann doch der Antrag in der letzten  Sitzung am 8.2.2021 auf der Tagesordnung:


Sommerach, 12.1.2021

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Drescher!

Die Fraktion der Freien Wähler stellt zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 18.1.2021 folgenden Antrag:

Aufnahme des TOP „Parkregelung“ ‐ Parkflächen – Parkausweise ‐ Kurzparkzone

Dieser TOP sollte nach entsprechender Diskussion im GR zum Ziel haben:

Beschlussfassung einer neuen Parkregelung zum 1. Mai 2021

Vorbemerkung:

Die bisherige Verkehrs‐ und Parkregelung der Gemeinde Sommerach vom 1. Mai 2018 sieht vor, dass während einer befristeten Maßnahme von Mai bis Oktober ein allgemeines Parkverbot im Altort jeweils am Samstag ab 14.00 Uhr bis Sonntag 20.00 Uhr besteht.

Trotz Verbotes werden regelmäßig Verstöße gegen diese Anordnung insbesondere durch Ortsfremde festgestellt. Weiterhin sind während der Woche immer mehr touristische Langzeitparker zu beobachten. Für die Anwohner des Altortes bedeutet dies eine Mehrbelastung, die immer mehr auch zur Unzufriedenheit in der gesamten Anwohnerschaft vor allem auch an den nicht betroffenen

Tagen führt.

Die Schaffung des neuen Parkplatzes mit ca. 60 Stellplätzen schafft hier keine ausreichende Lösung, da die Anzahl der Fahrzeuge der im Altort vorhandenen Haushalte diesen Wert bei weitem übertrifft. Zudem ist dieser Parkplatz auch der Zunahme des  Besucherverkehrs, insbesondere mit Kraftfahrzeugen, in den kommenden Jahren geschuldet.

Die Fraktion der FWG Sommerach schlägt deshalb folgende Maßnahmen zur Verkehrs‐ und Parkregelung im Altort von Sommerach beginnend ab 1. Mai 2021 durch eine Anordnung der Gemeinde Sommerach vor:

1. Ausweisung und Kennzeichnung aller möglichen Parkplätze im Altortbereich gem. Gestaltungssatzung nach Maßgabe einer gemeinsamen Ausarbeitung von Gemeinde, Bauhof, Polizei, Straßenverkehrsbehörde, Feuerwehr und Rettungsdienst.

2. Einrichtung einer gebührenfreien Kurzzeitparkzone von 2 Stunden (09.00 bis 18.00 Uhr) im Altortbereich gem. Gestaltungssatzung sowie zusätzlich für 10 Parkplätze am Friedhof (siehe StellplatzS‐StS v. 14.8.2007) und die Parkfläche „Zum Engelsberg 2“ mit Ausnahme der beiden Parkflächen an der Ladesäule. (Nachweis durch amtliche Parkscheibe).

3. Auf Antrag erstellt die Gemeinde 1 jährlich befristeten Parkausweis für jedes bewohnte Anwesen ohne Zuordnung von Fahrzeugen oder bestimmten Parkflächen und ohne zeitliche Einschränkung der Parkzeiten für den Bereich der Kurzzeitparkzonen

im Altort

4. Die jährliche Gebühr für die Ausstellung des Parkausweises beträgt 70,00 Euro (Kennzeichnung, Überwachung).

5. Einrichtung und Kennzeichnung eines weiteren Behinderten‐Parkplatzes in der Nordheimer Straße (auf Höhe Anwesen Benno Then)

6. Ausweisung der Straße „Am Kirchplatz“ als Einbahnstraße (Rathaus Richtung Nordheimer Straße)

7. Kontrolle der Maßnahmen (Parkausweis, Parkscheibe) durch Zweckverband Verkehrsüberwachung



Dieser Antrag wurde in der öffentlichen Sitzung des GR am 8.2.2021 abgelehnt!


In der Main-Post (Online Ausgabe vom 16.2.2021) wurde über den Antrag wie folgt berichtet:


Parkregelung im Altort von Sommerach bleibt bestehen


Mit acht gegen fünf Stimmen wurde in der jüngsten Sitzung des Sommeracher Gemeinderates der Antrag der Fraktion Freie Wähler auf eine neue Parkregelung zum 1. Mai 2021 im Altort abgelehnt.  Damit bleibt es bei der bestehenden Park- und Verkehrsregelung, die seit Mai 2018 von Mai bis Oktober am Samstag ab 14 Uhr bis einschließlich Sonntag 20 Uhr ein allgemeines Parkverbot im Altort vorsieht.

In ihrem Antrag wiesen die Freien Wähler Sommerach unter anderem auf regelmäßige Verstöße gegen diese Anordnung, insbesondere durch Ortsfremde, hin. Herausgestellt wurde im Antrag auch die Beobachtung, dass während der Woche immer mehr touristische Langzeitparker in Sommerach präsent sind. Dies bedeutet für die Bewohner des Altortes, so die Meinung der Freien Wähler, eine Mehrbelastung, die immer mehr auch zur Unzufriedenheit in der gesamten Anwohnerschaft führt.

Auch die Schaffung der neuen rund 60 Stellplätze am Schwarzacher Tor sei keineswegs eine ausreichende Lösung des bestehenden Parkproblems, zumal die Fahrzeuge der im Altort vorhandenen Haushalte diese Zahl bei weitem überschreiten. Bürgermeisterin Elisabeth Drescher stellte klar, dass sich die Kommune in den letzten 15 Jahren immer wieder intensiv mit dem Parkthema im Altort befasste und beispielsweise in diesem Zusammenhang Bürgergespräche, Bürgerbefragungen oder etwa Bürgeranschreiben durchführte.

Auch positive Bewertung

Das derzeitige Parkverbot am Wochenende im Altort wird laut Aussage von Drescher bei vielen Bewohnern durchaus positiv bewertet. Gemeinderätin und Freie Wähler Vorsitzende Maria Sauer wurde indes von mehreren Bewohnern aus dem Altort, die mit der Parksituation keineswegs zufrieden sind, angesprochen. Es entwickelte sich anschließend zu dem Antrag eine rege Diskussion, bei der Themen wie beispielsweise zugeparkte Einfahrten oder etwa unrechtmäßig abgestellte Fahrzeuge im Kreuzungsbereich angesprochen wurden.

Nach Ansicht der Freien Wähler sollten mehrere Maßnahmen zur Verkehrs- und Parkregelung im Altort von Sommerach durch eine Anordnung der Kommune in die Wege geleitet werden. So beispielsweise die Ausweisung und Kennzeichnung aller möglichen Parkplätze im Altortbereich gemäß Gestaltungssatzung nach Maßgabe einer gemeinsamen Ausarbeitung von Gemeinde, Bauhof, Polizei, Straßenverkehrsbehörde, Feuerwehr und Rettungsdienst. Die Vorschlagsliste der Freien Wähler beinhaltet des Weiteren die Einrichtung einer gebührenfreien Kurzzeitparkzone von zwei Stunden im Altortbereich sowie zusätzlich für zehn Parkplätze am Friedhof  und die Parkfläche "Zum Engelsberg 2" mit Ausnahme der beiden Parkflächen an der Ladesäule.

Der sieben Punkte umfassende Maßnahmenkatalog beinhaltet auch die Erstellung eines jährlich befristeten Parkausweises durch die Gemeinde. Dieser gilt für jedes bewohnte Anwesen ohne Zuordnung von Fahrzeugen oder bestimmten Parkflächen und ohne zeitliche Einschränkung der Parkzeiten für den Bereich der Kurzzeitparkzonen im Altort. Die jährliche Gebühr für die Ausstellung des Ausweises würde 70 Euro betragen. Und nicht zuletzt Kontrolle der Maßnahme (Parkausweis, Parkscheibe).

Letztendlich entschied sich das Ratsgremium für eine Beibehaltung der bestehenden Parkplatzregelung im Altort.


Eigentlich eine faire und weitgehend korrekte Berichterstattung.


Aber - ist das wirklich so?

  • Wollen die Sommeracher Bürger - insbesonders die Anwohner im Altort die aktuelle Regelung so beibehalten? 
  • Wollen die Anwohner im Altort am Wochenende ihre Fahrzeuge auf den Parkplätzen außerhalb des Dorfes abstellen?
  • Sollen die Anwohner von Sommerach die teuren Parkflächen selbst benutzen und die Besucher wieder ins Dorf "zwingen"?


Wir hätten gerne ihre Meinung dazu gewußt.

Teilen Sie uns ihre Meinung per e-Mail mit an info@fwg-sommerach.de


Wir freuen uns auf eine rege Diskussion!



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